Diät Test

16. Januar 2012 | Ernährung

Vorsicht (Light-)Falle

Für immer schlank dank Light-Produkten? Auf den ersten Blick scheinen diese "leichten" Nahrungsmittel die Ideallösung zu sein: Essen ohne Reue und dabei abnehmen.

Vorsicht (Light-)Falle

Der Zusatz auf der Packung vermittelt den Eindruck, dass der Inhalt kalorienarm ist. Das ist so nicht richtig. “Light” kann für viele Dinge stehen, wie zum Beispiel zuckerreduziert, fettreduziert, koffeinarm oder alkoholfrei. Zudem ist sind die Begriffe “leicht” und “light” gesetzlich nicht geschützt. Es gilt also einige Dinge zu beachten.

1. Fettgehalt lesen

Auch bei Produkten mit der Aufschrift “light” sollten Sie immer auf die Fett- und Kalorienangaben achten. So muss ein zuckerreduziertes Light-Produkt nicht zwangsläufig auch fettarm sein. Und ein Milchprodukt, das mit Stickstoff aufgeschlagen wurde, ist zwar lockerer, aber nicht kalorienreduziert: Das heißt, es ist einfach nur weniger im Becher und das oftmals zu einem höheren Preis. Wissenschaftler haben zudem festgestellt, dass das Sättigungsgefühl bei fetthaltigeren Nahrungsmitteln schneller eintritt. Aus diesem Grund nimmt man von fettreduzierten Produkten meist mehr zu sich als von den “normalen”.

2. Kalorienreduziert, aber nicht kalorienarm

Light-Produkte sind oftmals Varianten insgesamt nicht empfehlenswerter Lebensmittel. So enthält beispielsweise Light-Mayonnaise extrem viel Fett und Kalorien – und mit “nur” 50 Prozent Fett in der kalorienreduzierten Form immer noch fast 500 Kalorien pro 100 Gramm. Genauso verhält es sich mit Light-Salami. Eine vernünftige Alternative wäre hier eine von Natur aus fettarme Geflügelwurst.

Eine gesetzliche Regelung für Light-Produkte besteht lediglich für einige Milchprodukte. So darf ein Light-Käse höchstens 32,5 Prozent oder Light-Joghurt maximal 1,8 Prozent Fett enthalten.

Die “leichten” Versionen sind nicht in jedem Fall abzulehnen. Ab und zu macht es durchaus Sinn, auf diese Lebensmittel zurückzugreifen. So kann ein übermäßiger Kaffeetrinker viele Kalorien sparen, wenn er Süßstoff benutzt. Auch bei Softdrinks wie Colagetränken ist die kalorienreduzierte Version zu empfehlen, da davon relativ große Mengen getrunken werden. Zuckerfreies Kaugummi schützt wiederum die Zähne.

Dennoch ist eine Ernährungsumstellung auf vollwertige Kost mit viel Obst und Gemüse und Vollkornprodukten ratsam und in jedem Fall dem Verzehr von kalorienreduzierten Lebensmitteln vorzuziehen. Wenn Sie sich gesund und abwechslungsreich ernähren, können Sie auf Light-Produkte getrost verzichten und dabei auch noch Geld sparen. Denn in der Regel sind die leichten Lebensmittel vor allem eins: teuer. Und wenn man dabei nun bedenkt, dass man quasi für “Wasser und Luft” draufzahlt, ist das eine unnötige Maßnahme.

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